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Dr. Frauke Lachenmann

Connecticut-Baden Württemberg Human Rights Research Consortium

External Senior Fellow (HRRC Fellow)
März 2023 - Juni 2023

CV

Frauke Lachenmann studierte Anglistik, Philosophie und Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Oxford. Sie legte das erste und zweite Staatsexamen in Baden-Württemberg ab und promovierte an der Universität Heidelberg. Danach arbeitete sie zunächst in der Rechtsabteilung des UNHCR-Regionalbüros in Berlin. Im Jahr 2007 wechselte sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Das Jahr 2013/14 verbrachte sie als Gastwissenschaftlerin an der Yale University, Connecticut. Nach ihrer Rückkehr übernahm sie die Leitung der Publikationsabteilung bei der Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit in Heidelberg. Seit 2022 ist sie die wissenschaftliche Koordinatorin des Connecticut-Baden Württemberg Human Rights Research Consortium (HRRC).

Publikationen (Auswahl)

  • The Good Faith Principle in ICJ Jurisprudence (forthcoming 2023), ca. 350 pages.
  • Max Planck Encyclopedia of Comparative Constitutional Law (ed., together with Rainer Grote and Rüdiger Wolfrum) (OUP since 2017), available at www.mpeccol.com.
  • Max Planck Encyclopedia of Public International Law Thematic Series (ed., together with Petra Minnerop and Rüdiger Wolfrum) 3 vols (OUP  2015–19).
  • Max Planck Yearbook of United Nations Law Volumes 18–23 (ed., together with Tilmann J Röder and Rüdiger Wolfrum) (Brill 2015–2020).
  • Project “Rule of Law and Development” (multiple publications).

FRIAS Projekt

Eine Vorlage für globale Menschenrechte?

Der moderne Konstitutionalismus ist auf der einen Seite untrennbar mit der Idee gewisser unveräußerlicher Menschen- und Bürgerrechte verbunden, deren Achtung jede Form politischer Herrschaft verpflichtet ist, die nicht als Despotie gelten will, auf der anderen Seite von der Vorstellung geprägt, dass die politischen und verfassungsmäßigen Institutionen eines Landes das Produkt der spezifischen Geschichte und der durch sie geprägten politischen und rechtlichen Kultur einer Nation sind.

Das Ziel des Forschungsvorhabens ist es, herauszufinden, ob es einen Grundbestand an Verfassungsprinzipien, -regeln und -institutionen, einen acquis constitutionnel gibt, dessen Existenz und Umfang durch vergleichende Analyse des Verfassungsrechts der Staaten gewonnen und als Referenzrahmen für die Ausgestaltung neuer Verfassungen genutzt werden kann; oder ob einem solchen Vorhaben unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen, die in den unterschiedlichen rechtlichen und politischen Traditionszusammenhängen der Staaten, den in der Bevölkerung vorherrschenden religiösen Affinitäten oder sonstigen kulturellen Faktoren wurzeln und einem Austausch von Verfassungsprinzipien und -regeln aus anderen Staaten ebenso entgegenstehen wie der wirksamen Umsetzung völkerrechtlicher Impulse in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Das Forschungsvorhaben knüpft an Debatten an, die innerhalb des Connecticut-Baden Württemberg Menschenrechtsforschungskonsortiums angestoßen wurden, und legt daher besonderes Augenmerk auf jüngere verfassungsrechtliche Entwicklungen in den USA und Deutschland.