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FRIAS Internal Junior and Senior Fellowships 2021/22

Ausschreibung für

acht Internal Fellowships (Senior/Junior)

für Wissenschaftler/innen der Universität Freiburg

am Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS)

für das Akademische Jahr 2021/22


Bewerbungsfrist: 30. November 2020 24:00 Uhr

Das FRIAS fördert die Forschungsaktivitäten der Universität Freiburg in ihrer ganzen Breite und schreibt für das Akademische Jahr 2021/22 bis zu acht Internal Fellowships für herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität Freiburg aus. Das ausgeschriebene Förderangebot soll jungen aufstrebenden und führenden Freiburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit bieten, sich für eine begrenzte Zeit voll auf ein Forschungsvorhaben eigener Wahl konzentrieren und sich international vernetzen zu können. Gefördert werden Einzelpersonen mit einem anspruchsvollen und innovativen Vorhaben von hoher wissenschaftlicher Qualität.

Internal Fellowships können für 10 Monate im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Juli 2022 beantragt werden.

Die erfolgreichen Antragstellerinnen bzw. Antragsteller werden für die beantragte Förderperiode zu Fellows des FRIAS mit allen Rechten und Pflichten ernannt und durch das Rektorat von ihren Lehr- und Gremienverpflichtungen (teilweise) freigestellt:

Internal Senior Fellowships werden als Part time-Fellowships vergeben und beinhalten eine Reduktion der Lehrverpflichtung um 50 %. Die Freistellung kann auch auf eines der beiden Fellowship-Semester konzentriert werden. Eine Kopplung mit einem Forschungsfreisemester ist möglich und würde ein volles Forschungsjahr ohne Lehrverpflichtungen ermöglichen. Die Lehrvertretung ihrer Stellen wird mit bis zu 35.000 € aus FRIAS-Mitteln finanziert.

Junior Fellowships beinhalten eine Freistellung von Lehraufgaben. Die Lehrvertretung wird im Erfolgsfall mit Fakultät und Institut geklärt und mit 16.000 € für 4 SWS aus FRIAS-Mitteln finanziert. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren werden zu 50% ans FRIAS berufen. Fakultäten/Institute erhalten für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren VOR der Evaluation 12.000 € für 4 SWS bzw. NACH der erfolgreichen Evaluation 18.000 € für 6 SWS Lehre. Für die Vertretung von Akademischen Rätinnen und Räten bestehen geringfügig abweichende Bedingungen: sie werden gebeten, sich vor der Bewerbung mit FRIAS in Verbindung zu setzen. Zusätzlich werden die Fellows mit 4.000 € Sachmittelkostenzuschuss ausgestattet.

Für Fellows besteht Präsenzpflicht am FRIAS. Die Präsenzpflicht gilt als erfüllt, wenn die Fellows vier (100% Vertretung) bzw. zwei (50% Vertretung) volle Arbeitstage pro Woche (bzw. vier Halbtage) am FRIAS verbringen. Für laborgestützte Forschung können individuelle Absprachen gelten. Perioden der Abwesenheit von mehr als einer Woche während des Fellowships müssen mit dem FRIAS-Direktorium abgesprochen werden.

Antragsberechtigt für Senior Fellowships sind hauptamtliche Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W2, W3, C3 und C4 sowie überwiegend in der Forschung tätige APL-Professorinnen und Professoren der Universität Freiburg.

Antragsberechtigt für Junior Fellowships sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bis sechs Jahre nach der Promotion auf zeitlich befristeten Landesstellen an der Universität Freiburg, deren Vertrag über die gesamte Förderperiode (Oktober 2021 bis Juli 2022) läuft oder deren Anstellung aus selbst eingeworbenen Drittmitteln finanziert wird. Antragsberechtigte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die keine Vollzeitstelle haben, oder solche, die nicht alle Lehrverpflichtungen abgeben möchten, werden gebeten, vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch am FRIAS in Anspruch zu nehmen. Nicht in diesem Programm bewerben können sich Nachwuchswissenschaftler auf sonstigen Drittmittelstellen oder mit einer Anstellung, die nicht über den gesamten Zeitraum läuft.

Anträge bereits zuvor als FRIAS Internal Fellows geförderter Personen sind ausgeschlossen. Für Wiederbewerbungen nach nicht erfolgreicher Antragstellung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr.

Die Ausschreibung ist offen für Projekte ‚öffnender‘ Art (z. B. einen neuen Problemzusammenhang erschließend und/oder einen Antrag auf unabhängige Drittmittelförderung vorbereitend) wie auch für solche mit ‚schließendem‘ Charakter (z. B. auf den erfolgreichen Abschluss eines seit längerer Zeit verfolgten Forschungsvorhabens zielend). Ausschlaggebendes Auswahlkriterium ist die wissenschaftliche Qualifikation der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sowie Qualität und Originalität des projektierten Vorhabens. Bei Bewerbungen auf Junior Fellowships wird der Beitrag der FRIAS-Förderung zur akademischen Entwicklung der Antragstellerinnen und Antragsteller berücksichtigt. Die Bewerbung muss im Einvernehmen mit der/dem Dienstvorgesetzten erfolgen.

Bitte richten Sie Ihren Antrag in elektronischer Form (eine einzelne PDF-Datei) an Dr. Katrin Brandt unter katrin.brandt@frias.uni-freiburg.de.

Bewerbungsschluss ist der 30. November 2020, 24:00 Uhr.

Weitere Informationen über die benötigten Unterlagen finden Sie auf https://www.frias.uni-freiburg.de/de/foerderprogramme/frias-fellowships.

Für nähere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie: