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Daniel Becker

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Rechtsvergleichung und Rechtsethik
Doktorand von Silja Vöneky

Raum 01 025
Tel. +49 (0)761 203-97354

CV

Ich habe das Jura Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg in 2013 angefangen und im Juli 2020 mit dem erfolgreichen Bestehen des Ersten Staatsexamens abgeschlossen. Während meines Studiums habe ich den Schwerpunkt „Internationales, Europäisches und deutsches öffentliches Recht“ gewählt und mich im Rahmen dieses Schwerpunktes vertieft mit Fragen des Europa- und Völkerrechts auseinandergesetzt. Meine Seminararbeit verfasste ich bei Frau Prof. Dr. Vöneky zu „Auswirkungend des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums auf die Patentierbarkeit von Genome-Editing-Verfahren und genomeditierten Organismen“. 
Seit Juli 2020 bin ich am Lehrstuhl für öffentliches Recht in der Abteilung für Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsethik als wissenschaftlicher Mitarbeiter im ELSA-Projekt „Data Acess and Data Use in Health Setting“ (DaDu-Health) tätig. 

FRIAS-Projekt

Seitdem das Smartphone von einer Randerscheinung zum Alltagsbegleiter wurde, haben auch zahlreiche mobile Anwendungen den Weg in unseren Alltag gefunden. Verschiedene Applikationen oder Wearables, wie Smartwatches oder Fitnessarmbänder, ermöglichen es uns unsere Aktivitäten, unseren Fitness- und Gesundheitszustand und unsere Nahrungsaufnahme umfassend aufzuzeichnen. Neben der Selbstkontrolle finden mobile Anwendungen auch zunehmend Anwendung im medizinischen Bereich. Erste auf künstlicher Intelligenz basierende Applikationen, wie beispielsweise ADA, ermöglichen es ihren Nutzern zuverlässige Diagnosen basierend auf ihren Angaben zu erhalten. Hierbei fallen enorme Mengen von Daten an, die bisher von den Betreibern der Applikationen nur zu Werbezwecken verwendet werden. Ziel meiner Arbeit ist es die Möglichkeiten der Nutzung dieser Daten zu Forschungszwecken zu evaluieren und zu bewerten. Hierbei werden sowohl zustimmungsbasierte Modelle der Datenverarbeitung als auch zustimmungsfreie Modelle der Datenverarbeitung untersucht mit dem Ziel datenschutzkonforme Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Daten für die universitäre aber auch die privatwirtschaftliche Forschung nutzbar gemacht werden können.